key: d-fsl-1.0-de
language: de
short_name: Deutsche Freie Software Lizenz
name: Deutsche Freie Software Lizenz
category: Copyleft
owner: Institute for Legal Issues On Free and Open Source Software
homepage_url: http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/index_html/lizenzen/de/D-FSL-1_0_de.txt
notes: |
  Per SPDX.org, this license was created for and is backed by the German
  state. The English translation can be found here
  http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/index_html/lizenzen/en/D-FSL-1_0_en.txt
spdx_license_key: D-FSL-1.0
text_urls:
  - http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/index_html/lizenzen/de/D-FSL-1_0_de.txt
faq_url: http://www.d-fsl.org/
other_urls:
  - http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/index_html/lizenzen/en/D-FSL-1_0_en.txt
  - http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/lizenzen/
  - http://www.dipp.nrw.de/d-fsl/nutzer/
  - https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl
  - https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl/D-FSL-1_0_de.txt/at_download/file
  - https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl/D-FSL-1_0_en.txt/at_download/file
  - https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl/deutsche-freie-software-lizenz
  - https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl/german-free-software-license
minimum_coverage: 10
ignorable_copyrights:
  - (c) Ministerium fur Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004 Erstellt von Axel
    Metzger und Till Jaeger
ignorable_holders:
  - Ministerium fur Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen Erstellt von Axel Metzger
    und Till Jaeger
ignorable_urls:
  - http://www.d-fsl.de/
  - http://www.fsf.org/licenses/gpl
  - http://www.ifross.de/
text: "Deutsche Freie Software Lizenz\n\n(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung \nNordrhein-Westfalen\
  \ 2004\n\nErstellt von Axel Metzger und Till Jaeger, \nInstitut für Rechtsfragen der Freien\
  \ und Open \nSource Software - <http://www.ifross.de>.\n\nPräambel\n\nSoftware ist mehr als\
  \ ein Wirtschaftsgut. Sie ist \ndie technische Grundlage der \nInformationsgesellschaft. Die\
  \ Frage der Teilhabe \nder Allgemeinheit ist deswegen von besonderer \nBedeutung. Herkömmlich\
  \ lizenzierte Programme \nwerden nur im Object Code vertrieben, der Nutzer \ndarf das Programm\
  \ weder verändern noch \nweitergeben. Das Lizenzmodell der Freien Software \n(synonym \"Open\
  \ Source Software\") gewährt Ihnen \ndagegen umfassende Freiheiten im Umgang mit dem \nProgramm.\
  \ Die Deutsche Freie Software Lizenz \nfolgt diesem Lizenzmodell. Sie gewährt Ihnen das \n\
  Recht, das Programm in umfassender Weise zu \nnutzen. Es ist Ihnen gestattet, das Programm\
  \ nach \nIhren Vorstellungen zu verändern, in veränderter \noder unveränderter Form zu vervielfältigen,\
  \ zu \nverbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. \nDiese Rechte werden unentgeltlich\
  \ eingeräumt. \n\nDie Deutsche Freie Software Lizenz verbindet die \nRechtseinräumung allerdings\
  \ mit Pflichten, die \ndem Zweck dienen, das freie Zirkulieren des \nProgramms und aller veröffentlichten\
  \ \nFortentwicklungen zu sichern. Wenn Sie das \nProgramm verbreiten oder öffentlich zugänglich\
  \ \nmachen, dann müssen Sie jedem, der das Programm \nvon Ihnen erhält, eine Kopie dieser\
  \ Lizenz \nmitliefern und den Zugriff auf den Source Code \nermöglichen. Eine weitere Pflicht\
  \ betrifft \nFortentwicklungen des Programms. Änderungen am \nProgramm, die Sie öffentlich\
  \ verbreiten oder \nzugänglich machen, müssen nach den Bestimmungen \ndieser Lizenz frei gegeben\
  \ werden. \n\nDie Deutsche Freie Software Lizenz nimmt auf die \nbesonderen Anforderungen\
  \ des deutschen und \neuropäischen Rechts Rücksicht. Sie ist \nzweisprachig gestaltet und\
  \ damit auch auf den \ninternationalen Vertrieb ausgerichtet. \n\n\n§ 0 Definitionen\n\nDokumentation:\
  \ Die Beschreibung des Aufbaus \nund/oder der Struktur der Programmierung und/oder \nder Funktionalitäten\
  \ des Programms, unabhängig \ndavon, ob sie im Source Code oder gesondert \nvorgenommen wird.\n\
  \nLizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen \ngeschlossene Vereinbarung mit dem Inhalt\
  \ der \n\"Deutschen Freien Software Lizenz\" bzw. das \nAngebot hierzu. \n\nLizenznehmer:\
  \ Jede natürliche oder juristische \nPerson, die die Lizenz angenommen hat.\n\nProgramm: Jedes\
  \ Computerprogramm, das von den \nRechtsinhabern nach den Bestimmungen dieser \nLizenz verbreitet\
  \ oder öffentlich zugänglich \ngemacht worden ist.\n\nObject Code: Die maschinenlesbare, übersetzte\
  \ \nForm des Programms.\n\nÖffentlich: Nicht nur an einen bestimmten \nPersonenkreis gerichtet,\
  \ der persönlich oder \ndurch die Zugehörigkeit zu einer juristischen \nPerson oder einem\
  \ öffentlichen Träger miteinander \nverbunden ist.\n\nÖffentlich zugänglich machen: Die öffentliche\
  \ \nWeitergabe des Programms in unkörperlicher Form, \ninsbesondere das Bereithalten zum Download\
  \ in \nDatennetzen.  \n\nRechtsinhaber: Der bzw. die Urheber oder \nsonstigen Inhaber der\
  \ ausschließlichen \nNutzungsrechte an dem Programm.\n\nSource Code: Die für Menschen lesbare,\
  \ in \nProgrammiersprache dargestellte Form des \nProgramms.\n\nVerändern: Jede Erweiterung,\
  \ Kürzung und \nBearbeitung des Programms, insbesondere \nWeiterentwicklungen.\n\nVerbreiten:\
  \ Die öffentliche Weitergabe \nkörperlicher Vervielfältigungsstücke, \ninsbesondere auf Datenträgern\
  \ oder in Verbindung \nmit Hardware. \n\nVollständiger Source Code: Der Source Code in der\
  \ \nfür die Erstellung bzw. die Bearbeitung benutzten \nForm zusammen mit den zur Übersetzung\
  \ und \nInstallation erforderlichen Konfigurationsdateien \nund Software-Werkzeugen, sofern\
  \ diese in der \nbenötigten Form nicht allgemein gebräuchlich \n(z.B. Standard-Kompiler) oder\
  \ für jedermann \nlizenzgebührenfrei im Internet abrufbar sind.\n\n\n§ 1 Rechte\n\n(1) Sie\
  \ dürfen das Programm in unveränderter Form \nvervielfältigen, verbreiten und öffentlich \n\
  zugänglich machen. \n\n(2) Sie dürfen das Programm verändern und \nentsprechend veränderte\
  \ Versionen \nvervielfältigen, verbreiten und öffentlich \nzugänglich machen. Gestattet ist\
  \ auch die \nKombination des Programms oder Teilen hiervon mit \nanderen Programmen. \n\n\
  (3) Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.\n\n\n§ 2 Pflichten beim Vertrieb\n\n(1) Wenn Sie\
  \ das Programm verbreiten oder \nöffentlich zugänglich machen, sei es in \nunveränderter oder\
  \ veränderter Form, sei es in \neiner Kombination mit anderen Programmen oder in \nVerbindung\
  \ mit Hardware, dann müssen sie \nmitliefern:\n\n1. alle Vermerke im Source Code und/oder\
  \ Object \nCode, die auf diese Lizenz hinweisen;\n \n2. alle Vermerke im Source Code und/oder\
  \ Object \nCode, die über die Urheber des Programms Auskunft \ngeben;\n\n3. einen für den\
  \ Empfänger deutlich wahrnehmbaren \nHinweis auf diese Lizenz und die Internetadresse \n<http://www.d-fsl.de>;\
  \ \n\n4. den vollständigen Text dieser Lizenz in \ndeutlich wahrnehmbarer Weise.\n\n(2) Wenn\
  \ bei der Installation des Programms \nund/oder beim Programmstart Lizenz- und/oder \nVertragsbedingungen\
  \ angezeigt werden, dann müssen\n\n1. diese Lizenz,\n\n2. ein Hinweis auf diese Lizenz und\n\
  \n3. ein Hinweis auf den oder die Rechtsinhaber an \nden ersten unter dieser Lizenz nutzbaren\
  \ \nProgrammbestandteilen \n\nebenfalls angezeigt werden. \n\n(3) Sie dürfen die Nutzung des\
  \ Programms nicht \nvon Pflichten oder Bedingungen abhängig machen, \ndie nicht in dieser\
  \ Lizenz vorgesehen sind. \n\n(4) Sofern Sie mit dem Programm eine \nDokumentation erhalten\
  \ haben, muss diese \nDokumentation entsprechend mitgeliefert werden, \nes sei denn, die freie\
  \ Mitlieferung der \nDokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz für \ndie Dokumentation nicht\
  \ gestattet.\n\n\n§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter \nVersionen \n\n(1) Veränderte\
  \ Versionen des Programms dürfen Sie \nnur unter den Bedingungen dieser Lizenz \nverbreiten\
  \ oder öffentlich zugänglich machen, so \ndass Dritte das veränderte Programm insgesamt \n\
  unter dieser Lizenz nutzen können. \n\n(2) Wird das Programm oder ein Teil hiervon mit \n\
  einem anderen Programm kombiniert, gilt auch die \nKombination insgesamt als eine veränderte\
  \ Version \ndes Programms, es sei denn, das andere Programm \nist formal und inhaltlich eigenständig.\
  \ Ein \nanderes Programm ist dann als eigenständig \nanzusehen, wenn es die folgenden Voraussetzungen\
  \ \nalle erfüllt:\n\n1. Der Source Code der kombinierten Programme \nmuss jeweils in eigenen\
  \ Dateien vorhanden sein, \ndie keine Bestandteile des anderen Teils \nenthalten, die über\
  \ die zur Programmkombination \nüblichen und erforderlichen Informationen über \nden anderen\
  \ Teil hinausgehen, wobei der Source \nCode des anderen Programms nicht mitgeliefert \nwerden\
  \ muss.\n\n2. Der mit dem Programm kombinierte Teil muss \nauch dann sinnvoll nutzbar sein,\
  \ wenn er nicht \nmit dem Programm kombiniert wird, und zwar \nentweder alleine oder mit sonstigen\
  \ Programmen. \nWas als \"sinnvoll nutzbar\" anzusehen ist, richtet \nsich nach der Auffassung\
  \ der betroffenen \nFachkreise. Zu den betroffenen Fachkreisen \ngehören alle Personen, die\
  \ das Programm oder \nProgramme mit vergleichbarer Funktionalität \nentwickeln, benutzen,\
  \ verbreiten oder öffentlich \nzugänglich machen.\n\n(3) Wenn Sie das Programm oder einen\
  \ Teil hiervon \n- verändert oder unverändert - zusammen mit einem \nanderen Programm verbreiten\
  \ oder öffentlich \nzugänglich machen, das unter der GNU General \nPublic License (GPL) lizenziert\
  \ wird, darf das \nProgramm auch unter den Bedingungen der GPL \ngenutzt werden, sofern es\
  \ mit dem anderen \nProgramm ein \"derivative work\" im Sinne der GPL \nbildet. Dabei sollen\
  \ die Hinweise auf diese \nLizenz entfernt und durch einen Hinweis auf die \nGPL ersetzt werden.\
  \ Ob bei der Zusammenstellung \nein \"derivate work\" im Sinne der GPL entsteht, \nbeurteilt\
  \ sich nach Ziffer 2 b) der GPL. Diese \nBestimmung lautet: \"You must cause any work that\
  \ \nyou distribute or publish, that in whole or in \npart contains or is derived from the\
  \ Program or \nany part thereof, to be licensed as a whole at no \ncharge to all third parties\
  \ under the terms of \nthis License.\" Die GPL kann abgerufen werden \nunter <http://www.fsf.org/licenses/gpl>.\n\
  \n(4) Wenn Sie das Programm in einer veränderten \nForm verbreiten oder öffentlich zugänglich\
  \ \nmachen, müssen Sie im Source Code einen Hinweis \nmit den Änderungen aufnehmen und mit\
  \ dem Datum \nder Änderung versehen. Der Hinweis muss erkennen \nlassen, welche Änderungen\
  \ vorgenommen wurden und \nbestehende Vermerke, die über die Urheber des \nProgramms Auskunft\
  \ geben, übernehmen. Dies gilt \nunabhängig davon, ob Sie einen eigenen \nUrhebervermerk hinzufügen.\
  \ Anstelle eines \nHinweises im Source Code können Sie auch ein \nVersionskontrollsystem verwenden\
  \ oder \nweiterführen, sofern dieses mitverbreitet wird \noder öffentlich zugänglich ist.\n\
  \n(5) Sie dürfen von Dritten für die Einräumung \neines einfachen Nutzungsrechts an veränderten\
  \ \nVersionen des Programms kein Entgelt verlangen.\n\n(6) Wenn Sie an der veränderten Version\
  \ des \nProgramms ein anderes Schutzrecht als ein \nUrheberrecht erwerben, insbesondere ein\
  \ Patent \noder Gebrauchsmuster, lizenzieren Sie dieses \nSchutzrecht für veränderte und unveränderte\
  \ \nVersionen des Programms in dem Umfang, der \nerforderlich ist, um die Rechte aus dieser\
  \ Lizenz \nwahrnehmen zu können. \n\n\n§ 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object \nCode\n\
  \n(1) Wenn Sie das Programm nur im Object Code \nverbreiten, dann müssen Sie zusätzlich zu\
  \ den in \n§ 2 und § 3 geregelten Pflichten entweder \n\n1. den vollständigen Source Code\
  \ im Internet \nöffentlich zugänglich machen und bei der \nVerbreitung des Object Codes deutlich\
  \ auf die \nvollständige Internetadresse hinweisen, unter der \nder Source Code abgerufen\
  \ werden kann oder \n\n2. den vollständigen Source Code auf einem \nhierfür üblichen Datenträger\
  \ unter Beachtung der \n§§ 2 und 3 mitverbreiten.\n\n(2) Wenn Sie das Programm im Object Code\
  \ \nöffentlich zugänglich machen, dann müssen Sie \nzusätzlich zu den in § 2 und § 3 geregelten\
  \ \nPflichten den vollständigen Source Code im \nInternet öffentlich zugänglich machen und\
  \ dabei \ndeutlich auf die vollständige Internetadresse \nhinweisen.\n\n(3) Sofern Sie mit\
  \ dem Programm eine \nDokumentation erhalten haben, muss diese \nDokumentation entsprechend\
  \ der Absätze 1 und 2 \nmitgeliefert werden, es sei denn, die freie \nMitlieferung der Dokumentation\
  \ ist Ihnen aufgrund \nder Lizenz für die Dokumentation nicht gestattet.\n\n\n§ 5 Vertragsschluss\n\
  \n(1) Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder \nanderen Person ein Angebot auf Abschluss eines\
  \ \nVertrages über die Nutzung des Programms unter \nden Bedingungen der Deutschen Freien\
  \ \nSoftwarelizenz unterbreitet.\n\n(2) Sie dürfen das Programm nach den jeweils \nanwendbaren\
  \ gesetzlichen Vorschriften \nbestimmungsgemäß benutzen, ohne dass es der \nAnnahme dieser\
  \ Lizenz bedarf. Dieses Recht \numfasst in der Europäischen Union und in den \nmeisten anderen\
  \ Rechtsordnungen insbesondere die \nfolgenden Befugnisse: \n\n1. das Programm ablaufen zu\
  \ lassen sowie die \nErstellung von hierfür erforderlichen \nVervielfältigungen im Haupt-\
  \ und Arbeitsspeicher; \n\n2. das Erstellen einer Sicherungskopie; \n\n3. die Fehlerberichtigung;\
  \  \n\n4. die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen \nkörperlichen Kopie des Programms.\n\
  \ \n(3) Sie erklären Ihre Zustimmung zum Abschluss \ndieser Lizenz, indem Sie das Programm\
  \ verbreiten, \nöffentlich zugänglich machen, verändern oder in \neiner Weise vervielfältigen,\
  \ die über die \nbestimmungsgemäße Nutzung im Sinne von Absatz 2 \nhinausgeht. Ab diesem Zeitpunkt\
  \ ist diese Lizenz \nals rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den \nRechtsinhabern und\
  \ Ihnen geschlossen, ohne dass \nes eines Zugangs der Annahmeerklärung bei den \nRechtsinhabern\
  \ bedarf.\n\n(4) Sie und jeder andere Lizenznehmer erhalten \ndie Rechte aus dieser Lizenz\
  \ direkt von den \nRechtsinhabern. Eine Unterlizenzierung oder \nÜbertragung der Rechte ist\
  \ nicht gestattet.\n \n\n§ 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung\n\n(1) Jede Verletzung\
  \ Ihrer Verpflichtungen aus \ndieser Lizenz führt zu einer automatischen \nBeendigung Ihrer\
  \ Rechte aus dieser Lizenz. \n\n(2) Die Rechte Dritter, die das Programm oder \nRechte an\
  \ dem Programm von Ihnen erhalten haben, \nbleiben hiervon unberührt.\n\n\n§ 7 Haftung und\
  \ Gewährleistung\n\n(1) Für entgegenstehende Rechte Dritter haften \ndie Rechtsinhaber nur,\
  \ sofern sie Kenntnis von \ndiesen Rechten hatten, ohne Sie zu informieren.\n\n(2) Die Haftung\
  \ für Fehler und sonstige Mängel \ndes Programms richtet sich nach den außerhalb \ndieser\
  \ Lizenz getroffenen Vereinbarungen zwischen \nIhnen und den Rechtsinhabern oder, wenn eine\
  \ \nsolche Vereinbarung nicht existiert, nach den \ngesetzlichen Regelungen. \n\n\n§ 8 Verträge\
  \ mit Dritten\n\n(1) Diese Lizenz regelt nur die Beziehung \nzwischen Ihnen und den Rechtsinhabern.\
  \ Sie ist \nnicht Bestandteil der Verträge zwischen Ihnen und \nDritten. \n\n(2) Die Lizenz\
  \ beschränkt Sie nicht in der \nFreiheit, mit Dritten, die von Ihnen Kopien des \nProgramms\
  \ erhalten oder Leistungen in Anspruch \nnehmen, die im Zusammenhang mit dem Programm \nstehen,\
  \ Verträge beliebigen Inhalts zu schließen, \nsofern Sie dabei Ihren Verpflichtungen aus dieser\
  \ \nLizenz nachkommen und die Rechte der Dritten aus \ndieser Lizenz nicht beeinträchtigt\
  \ werden. \nInsbesondere dürfen Sie für die Überlassung des \nProgramms oder sonstige Leistungen\
  \ ein Entgelt \nverlangen. \n\n(3) Diese Lizenz verpflichtet Sie nicht, das \nProgramm an\
  \ Dritte weiterzugeben. Es steht Ihnen \nfrei zu entscheiden, wem Sie das Programm \nzugänglich\
  \ machen. Sie dürfen aber die weitere \nNutzung durch Dritte nicht durch den Einsatz \ntechnischer\
  \ Schutzmaßnahmen, insbesondere durch \nden Einsatz von Kopierschutzvorrichtungen \njeglicher\
  \ Art, verhindern oder erschweren. Eine \npasswortgeschützte Zugangsbeschränkung oder die\
  \ \nNutzung in einem Intranet wird nicht als \ntechnische Schutzmaßnahme angesehen.\n\n\n\
  § 9 Text der Lizenz\n\n(1) Diese Lizenz ist in deutscher und englischer \nSprache abgefasst.\
  \ Beide Fassungen sind gleich \nverbindlich. Es wird unterstellt, dass die in der \nLizenz\
  \ verwandten Begriffe in beiden Fassungen \ndieselbe Bedeutung haben. Ergeben sich dennoch\
  \ \nUnterschiede, so ist die Bedeutung maßgeblich, \nwelche die Fassungen unter Berücksichtigung\
  \ des \nZiels und Zwecks der Lizenz am besten miteinander \nin Einklang bringt. \n\n(2) Der\
  \ Lizenzrat der Deutschen Freien Software \nLizenz kann mit verbindlicher Wirkung neue \n\
  Versionen der Lizenz  in Kraft setzen, soweit \ndies erforderlich und zumutbar ist. Neue \n\
  Versionen der Lizenz werden auf der Internetseite \n<http://www.d-fsl.de> mit einer eindeutigen\
  \ \nVersionsnummer veröffentlicht. Die neue Version \nder Lizenz erlangt für Sie verbindliche\
  \ Wirkung, \nwenn Sie von deren Veröffentlichung Kenntnis \ngenommen haben. Gesetzliche Rechtsbehelfe\
  \ gegen \ndie Änderung der Lizenz werden durch die \nvorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.\
  \ \n\n(3) Sie dürfen diese Lizenz in unveränderter Form \nvervielfältigen, verbreiten und\
  \ öffentlich \nzugänglich machen.\n\n\n§ 10 Anwendbares Recht\n\nAuf diese Lizenz findet deutsches\
  \ Recht \nAnwendung.\n\n\nAnhang: Wie unterstellen Sie ein Programm der \nDeutschen Freien\
  \ Software Lizenz?\n\nUm jedermann den Abschluss dieser Lizenz zu \nermöglichen, wird empfohlen,\
  \ das Programm mit \nfolgendem Hinweis auf die Lizenz zu versehen:\n\n\"Copyright (C) 20[jj]\
  \ [Name des Rechtsinhabers]. \n\nDieses Programm kann durch jedermann gemäß den \nBestimmungen\
  \ der Deutschen Freien Software Lizenz \ngenutzt werden. \n\nDie Lizenz kann unter <http://www.d-fsl.de>\
  \ \nabgerufen werden.\""
