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  "key": "cc-by-sa-3.0-de",
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  "name": "Creative Commons Attribution Share Alike 3.0 Germany",
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  "text": "Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland\n\n  CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ F\u00dcHRT ZU KEINEM MANDATSVERH\u00c4LTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEW\u00c4HR ZUR VERF\u00dcGUNG. CREATIVE COMMONS \u00dcBERNIMMT KEINE GEW\u00c4HRLEISTUNG F\u00dcR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIE\u00dfT DIE HAFTUNG F\u00dcR SCH\u00c4DEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.\n\nLizenz\n\nDER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER \"SCHUTZGEGENSTAND\" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (\"CCPL\", \"LIZENZ\" ODER \"LIZENZVERTRAG\") ZUR VERF\u00dcGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCH\u00dcTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZUL\u00c4SSIG.\n\nDURCH DIE AUS\u00dcBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEW\u00c4HRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKL\u00c4REN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEW\u00c4HRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAF\u00dcR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.\n\n1. Definitionen\n\n     a. Der Begriff \"Abwandlung\" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Ver\u00e4nderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpers\u00f6nlichen Z\u00fcge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, \u00c4nderung, Anpassung, \u00dcbersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.\n\n     b. Der Begriff \"Sammelwerk\" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, k\u00fcnstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbst\u00e4ndigen Elemente eine geistige Sch\u00f6pfung darstellt, unabh\u00e4ngig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zug\u00e4nglich sind oder nicht.\n\n     c. \"Verbreiten\" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken, mithin in k\u00f6rperlich fixierter Form der \u00d6ffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.\n\n     d. Unter \"Lizenzelementen\" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden \u00fcbergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgew\u00e4hlt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: \"Namensnennung\", \"Weitergabe unter gleichen Bedingungen\".\n\n     e. Der \"*Lizenzgeber*\" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.\n\n     f. \"Rechteinhaber\" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialg\u00fcterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten oder eine Weiter\u00fcbertragung an Dritte m\u00f6glich ist.\n\n     g. Der Begriff \"Schutzgegenstand\" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, k\u00fcnstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen M\u00fcnze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabh\u00e4ngig von der Art seiner Fixierung und unabh\u00e4ngig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg\u00fcterrechtlichen Schutz eigener Art genie\u00dfen, unterfallen auch sie dem Begriff \"Schutzgegenstand\" im Sinne dieser Lizenz.\n\n     h. Mit \"Sie\" bzw. \"Ihnen\" ist die nat\u00fcrliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz versto\u00dfen oder aber die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew\u00e4hrten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Versto\u00dfes auszu\u00fcben.\n\n     i. Unter \"\u00d6ffentlich Zeigen\" im Sinne dieser Lizenz sind Ver\u00f6ffentlichungen und Pr\u00e4sentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die f\u00fcr eine Mehrzahl von Mitgliedern der \u00d6ffentlichkeit bestimmt sind und in unk\u00f6rperlicher Form mittels \u00f6ffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Auff\u00fchrung, Vorf\u00fchrung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabh\u00e4ngiger Zug\u00e4nglichmachung oder in k\u00f6rperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabh\u00e4ngig von bestimmten Veranstaltungen und unabh\u00e4ngig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschlie\u00dflich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.\n\n     j. \"Vervielf\u00e4ltigen\" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals k\u00f6rperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die \u00dcbertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tontr\u00e4ger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.\n\n     k. \"Mit Creative Commons kompatible Lizenz\" bezeichnet eine Lizenz, die unter https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch Creative Commons als grunds\u00e4tzlich zur vorliegenden Lizenz \u00e4quivalent akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:\n\n        Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz\n\n          i. enth\u00e4lt Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente der vorliegenden Lizenz; und\n\n          ii. erlaubt ausdr\u00fccklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, wie sie die vorliegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.\n\n2. Schranken des Immaterialg\u00fcterrechts. Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschr\u00e4nken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialg\u00fcterrechtlichen Schutzes ergeben.\n\n3. Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten. Unter den Bedingungen dieser Lizenz r\u00e4umt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das verg\u00fctungsfreie, r\u00e4umlich und zeitlich (f\u00fcr die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschr\u00e4nkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen (\"unentgeltlich einger\u00e4umtes einfaches Nutzungsrecht f\u00fcr jedermann\"):\n\n     a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielf\u00e4ltigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielf\u00e4ltigen;\n\n     b. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschlie\u00dflich \u00dcbersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;\n\n     c. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, \u00f6ffentlich zu zeigen und zu verbreiten;\n\n     d. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu ver\u00f6ffentlichen, \u00f6ffentlich zu zeigen und zu verbreiten.\n\n     e. Bez\u00fcglich Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:\n\n          i. Unverzichtbare gesetzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche: Soweit unverzichtbare Verg\u00fctungsanspr\u00fcche im Gegenzug f\u00fcr gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel f\u00fcr Leermedien) vorhanden sind, beh\u00e4lt sich der Lizenzgeber das ausschlie\u00dfliche Recht vor, die entsprechende Verg\u00fctung einzuziehen f\u00fcr jede Aus\u00fcbung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.\n\n          ii. Verg\u00fctung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen au\u00dferhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber f\u00fcr alle F\u00e4lle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Verg\u00fctung.\n\n          iii. Verg\u00fctung in sonstigen F\u00e4llen: Bez\u00fcglich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) f\u00e4llt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Verg\u00fctung, unabh\u00e4ngig davon, ob eine Einziehung der Verg\u00fctung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft m\u00f6glich w\u00e4re.\n\nDas vorgenannte Nutzungsrecht wird f\u00fcr alle bekannten sowie f\u00fcr alle noch nicht bekannten Nutzungsarten einger\u00e4umt. Es beinhaltet auch das Recht, solche \u00c4nderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die f\u00fcr bestimmte nach dieser Lizenz zul\u00e4ssige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die \u00fcber diesen Abschnitt hinaus nicht ausdr\u00fccklich durch den Lizenzgeber einger\u00e4umt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialg\u00fcterrechtlichen Schutz eigener Art genie\u00dfen, verzichtet der Lizenzgeber auf s\u00e4mtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.\n\n4. Bedingungen. Die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechts gem\u00e4\u00df Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdr\u00fccklich nur unter den folgenden Bedingungen:\n\n     a. Sie d\u00fcrfen den Schutzgegenstand ausschlie\u00dflich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen. Sie m\u00fcssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollst\u00e4ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beif\u00fcgen. Sie d\u00fcrfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gew\u00e4hrten Rechte beschr\u00e4nken. Sie d\u00fcrfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, m\u00fcssen Sie alle Hinweise unver\u00e4ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, d\u00fcrfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Ma\u00dfnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Aus\u00fcbung der ihm durch diese Lizenz gew\u00e4hrten Rechte behindern k\u00f6nnen. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, m\u00fcssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgez\u00e4hlten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen, m\u00fcssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt 4.c) aufgez\u00e4hlten Hinweise entfernen.\n\n     b. Sie d\u00fcrfen eine Abwandlung ausschlie\u00dflich unter den Bedingungen\n\n          i. dieser Lizenz,\n\n          ii. einer sp\u00e4teren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,\n\n          iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufw\u00e4rts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US),\n\n          iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufw\u00e4rts, oder\n\n          v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz\n\n        verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen.\n\n        Falls Sie die Abwandlung gem\u00e4\u00df Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, m\u00fcssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge leisten.\n\n        Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen (\"Verwendbare Lizenzen\") lizenzieren, m\u00fcssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie m\u00fcssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollst\u00e4ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beif\u00fcgen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen. Sie d\u00fcrfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gew\u00e4hrten Rechte beschr\u00e4nken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, m\u00fcssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss unver\u00e4ndert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, d\u00fcrfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Ma\u00dfnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der Aus\u00fcbung der ihm durch die verwendbare Lizenz gew\u00e4hrten Rechte behindern k\u00f6nnen. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.\n\n     c. Die Verbreitung und das \u00f6ffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu geh\u00f6renden Rechtevermerke unber\u00fchrt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:\n\n          i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) (\"Zuschreibungsempf\u00e4nger\"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;\n\n          ii. den Titel des Inhaltes;\n\n          iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;\n\n          iv. und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in \u00dcbereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.\n\n        Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben k\u00f6nnen in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes m\u00fcssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die \u00fcbrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt d\u00fcrfen Sie ausschlie\u00dflich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Aus\u00fcbung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz d\u00fcrfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempf\u00e4ngers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempf\u00e4nger und ebenso wenig eine Unterst\u00fctzung oder Billigung durch ihn andeuten.\n\n     d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg\u00fcterrechtlichen Schutz eigener Art genie\u00dfen.\n\n     e. Pers\u00f6nlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unber\u00fchrt.\n\n5. Gew\u00e4hrleistung\n\nSOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT M\u00c4NGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINR\u00c4UMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEW\u00c4HRLEISTUNG AN UND \u00dcBERNIMMT WEDER AUSDR\u00dcCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSM\u00c4NGELN, UNABH\u00c4NGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT F\u00dcR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSF\u00c4HIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEW\u00c4HRLEISTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG GILT NICHT, SOWEIT M\u00c4NGEL ZU SCH\u00c4DEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART F\u00dcHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENM\u00dcSSEN EBENFALLS VORLIEGT.\n\n6. Haftungsbeschr\u00e4nkung\n\nDER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGEN\u00dcBER IN BEZUG AUF SCH\u00c4DEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES K\u00d6RPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRL\u00c4SSIGKEIT VORZUWERFEN IST, F\u00dcR SONSTIGE SCH\u00c4DEN NUR BEI GROBER FAHRL\u00c4SSIGKEIT ODER VORSATZ, UND \u00dcBERNIMMT DAR\u00dcBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.\n\n7. Erl\u00f6schen\n\n     a. Diese Lizenz und die durch sie einger\u00e4umten Nutzungsrechte erl\u00f6schen mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft im Falle eines Versto\u00dfes gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Versto\u00df oder einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachtr\u00e4glich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an s\u00e4mtliche Lizenzbedingungen halten. Dar\u00fcber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erl\u00f6schen dieser Lizenz fort.\n\n     b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz f\u00fcr den Schutzgegenstand ausl\u00e4uft. Davon abgesehen beh\u00e4lt der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Aus\u00fcbung dieses Rechts nicht einer K\u00fcndigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zuk\u00fcnftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Ber\u00fccksichtigung der oben zum Erl\u00f6schen genannten Bedingungen vollumf\u00e4nglich wirksam bleibt.\n\n8. Sonstige Bestimmungen\n\n     a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand f\u00fcr sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empf\u00e4nger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.\n\n     b. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder \u00f6ffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empf\u00e4nger eine Lizenz am urspr\u00fcnglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.\n\n     c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.\n\n     d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Versto\u00df gegen sie als zul\u00e4ssig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Versto\u00df betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.\n\n     e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdr\u00fccklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tats\u00e4chlich vorliegen) stellt die vollst\u00e4ndige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erkl\u00e4rungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgesch\u00e4ftliche \u00c4nderungen des Verh\u00e4ltnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur \u00fcber Modifikationen dieser Lizenz m\u00f6glich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zus\u00e4tzliche, einseitig durch Sie \u00fcbermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschlie\u00dflich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gem\u00e4\u00df Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.\n\n     f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.\n\nCreative Commons Notice\n\nCreative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und \u00fcbernimmt keinerlei Gew\u00e4hr oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt f\u00fcr irgendwelche Sch\u00e4den, die - abstrakt oder konkret, zuf\u00e4llig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen beiden S\u00e4tze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sich ausdr\u00fccklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.\n\nCreative Commons gew\u00e4hrt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und die Marke \"Creative Commons\" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL steht. Ein dar\u00fcber hinaus gehender Gebrauch der Marke \"Creative Commons\" oder einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, die von Zeit zu Zeit auf der Website ver\u00f6ffentlicht oder auf andere Weise auf Anfrage zug\u00e4nglich gemacht wird. 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